Alte Grenzsteine
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Schleswig-Holstein war aufgeteilt in zwei Herzogtümer. Nördlich der Eider das Herzogtum Schleswig und südlich das Herzogtum Holstein. Ein gesonderter Teil war das Herzogtum Lauenburg östlich der Linie von Lübeck nach Hamburg. Schleswig gehörte als Lehen zum Königreich Dänemark, während Holstein zum Heiligen Römischen Reich und ab 1815 zum Deutschen Bund gehörte. Nach dem Vertrag von Ripen aus dem Jahre 1460 sollten die beiden Herzogtümer „op ewig ungedeelt“ Teil des Dänischen Reiches sein.
Die Herrschaft Pinneberg, etwa der heutige Kreis Pinneberg, entstand aus der Grafschaft Holstein-Pinneberg. Ein Teil der Herrschaft Pinneberg waren die adeligen Gutsbezirke in der Haseldorfer und Seeatermüher Marsch. Die Gutsherrschaft bildete einen Verwaltungsbezirk mit eigener Verwaltung und Gerichtsbarkeit.
Gutsherren auf Haseldorf waren um 1800 Hans-Heinrich Friccius-Schilden und 1827 Emilie Friccius-Schilden eine Nichte von Hans-Heinrich Friccius-Schilden.
Die Geschichte der Herzogtümer ist sehr verwirrend, so dass Lord Palmerstone, der englische Premierminister, gestorben 1865, einmal sagte: "Die Schleswig-Holstein Frage ist so kompliziert, dass nur drei Männer in Europa sie jemals verstanden haben. Einer war Prinz Albert, der tot ist. Der zweite war ein deutscher Professor, der verrückt wurde. Ich bin der dritte und ich habe alles vergessen. "
Der dänische König Christian VII und sein Sohn Friedrich VI waren gleichzeitig Herzöge von Schleswig, sie vertraten den königlichen Anteil. Der Herzogliche Anteil war der Anteil des Herzogs von Holstein-Gottorf. Sie hatten jeweils Besitz in Schleswig, aber auch in Holstein. Das Land glich einem Flickenteppich, da auch noch einige andere adelige, kirchliche und städtische (Hamburg und Lübeck) Besitztümer zu berücksichtigen waren.